Wanderfahrtenwettbewerb

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Insgesamt gepaddelte Kilometer der KGNO

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Letzte Sasion (2023/2024)

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Insgesamt erreichte Wanderfahrerabzeichen

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Letzte Sasion (2023/2024)

Wir betreiben in der KGNO den Kanusport als Freizeitsport zur sportlichen Erholung in der Natur und als besondere Möglichkeit, über das Reisen auf dem Wasser Land und Leute in nah und fern kennenzulernen und naturverträglich zu erleben. Um dennoch dem auch hier immer wieder auftauchenden Gedanken eines sportlichen Wettbewerbes Rechnung zu tragen, wird vom DKV seit Mitte der 1950er Jahre die Teilnahme an einem Wanderfahrerwettbewerb organisiert. Die Teilnahme ist freiwillig und ermöglicht den freizeitsportlichen Vergleich mit anderen Kanusportlern und -sportlerinnen in verschiedenen Kategorien. Für Erwachsene gibt es das Wanderfahrerabzeichen in Bronze (Wertungszeitraum ist das Kanusportjahr vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres), in Silber und in Gold (Wertungszeitraum unbegrenzt ab Vollendung des 18. Lebensjahres). Für die Erlangung von weiteren jeweils fünf bronzenen Abzeichen nach Erwerb des goldenen Abzeichens können Gold-Sonderstufen erworben werden. Für Schüler und Jugendliche gelten gesonderte Bestimmungen, die je nach Altersgruppe variieren. In der folgenden Tabelle sind die Anforderungen gemäß der aktuellen DKV-Wandersportordnung 2020 (verfügbar zum Download als pdf-Dokument auf der Website des DKV) aufgelistet:

WFA Bronze Erwachsene

Damen mind. 500 km
Damen (mit Behinderung) mind. 400 km
Damen Seniorinnen ab 70 Jahren mind. 400 km
Damen Seniorinnen (mit Behinderung) ab 70 Jahren mind. 325 km
Herren mind. 600 km
Herren (mit Behinderung) mind. 500 km
Herren Senioren ab 70 Jahren mind. 500 km
Herren Senioren (mit Behinderung) ab 70 Jahre mind. 425 km

zuzüglich zu den km jeweils eine Gemeinschaftsfahrt

WFA Silber Erwachsene

Damen mind. 3.200 km
Damen (mit Behinderung) mind. 2.400 km
Herren mind. 4.000 km
Herren (mit Behinderung) mind. 3.200 km

zuzüglich zu den km jeweils 5 verschiedene Gemeinschaftsfahrten aus zwei unterschiedlichen Kategorien und Nachweis einer Ökologie- und Sicherheitsschulung

WFA Gold Erwachsene

Damen mind. 6.400 km
Damen (mit Behinderung) mind. 4.800 km
Herren mind. 8.000 km
Herren (mit Behinderung) mind. 6.400 km

zuzüglich zu den km jeweils 10 verschiedene Gemeinschaftsfahrten aus drei unterschiedlichen Kategorien und Nachweis einer Ökologie- und Sicherheitsschulung

WFA Gold-Sonderstufen Erwachsene

Sonderstufen des Wanderfahrerabzeichens für Erwachsene erhält, wer nach dem Erwerb des WFA in Gold in weiteren Jahren die Bedingungen für das WFA in Bronze wie folgt erfüllt hat (das Jahr der Erfüllung der Bedingungen für das goldene WFA zählt hierbei nicht mit):

Sonderstufe „5“ 5-malige Wiederholung
Sonderstufe „10“ 10-malige Wiederholung
Sonderstufe „15“ 15-malige Wiederholung
etc. für weitere Sonderstufen.  

WFA Bronze für Schüler

a) im Alter von 7 bis 10 Jahren insgesamt 150 selbst gefahrene Kilometer,
b) im Alter von 11 bis 12 Jahren insgesamt 250 selbst gefahrene Kilometer.
Von dieser Kilometerzahl müssen für das Schüler-Wanderfahrerabzeichen mindestens drei Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten, auch Teilnahme am Winterausgleichsprogramm) je Kanusportjahr von dem Bewerber unter Leitung eines verantwortlichen Fahrtenleiters zurückgelegt worden sein.

WFA Silber für Schüler

Das silberne Schüler-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 9 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 600 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen.

WFA Gold für Schüler

Das goldene Schüler-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 11 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.100 Kilometern.

In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Schüler-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.

WFA Bronze für Jugendliche

a) im Alter von 13 bis 14 Jahren insgesamt 350 selbst gefahrene Kilometer,
b) im Alter von 15 bis 17 Jahren insgesamt 450 selbst gefahrene Kilometer.
Von dieser Gesamtzahl müssen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen mindestens fünf Gemeinschaftsfahrten (Vereins-, Bezirks- oder Verbandsfahrten, auch Teilnahme am Winterausgleichsprogramm) je Kanusportjahr von dem Bewerber unter Leitung eines verantwortlichen Fahrtenleiters zurückgelegt worden sein.

WFA Silber für Jugendliche

Das silberne Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens im Mindestalter von 15 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 1.300 Kilometern. Es ist ein alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs nachzuweisen.

WFA Gold für Jugendliche

Das goldene Jugend-Wanderfahrerabzeichen wird verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens im Mindestalter von 16 Jahren und Erreichen einer Gesamtsumme von 2.300 Kilometern. Es ist ein Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien und ein Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen. Ersatzweise für den Sicherheitskurs wird der Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG in Bronze anerkannt.

In den dazwischen liegenden bzw. verbleibenden Jahren wird bei Erfüllung der Bedingungen für das Jugend-Wanderfahrerabzeichen die jeweils zuvor erreichte Stufe wiederholt.

Globus-Abzeichen

Das Globus-Abzeichen wird an Kanu-Wandersportler verliehen, die eine Strecke von 40.000 km im Kanu zurückgelegt haben. Gewertet werden dabei alle Kilometer, die in den Fahrtenbüchern ab dem Kanusportjahr, in dem der Bewerber am Stichtag (01.10.) 7 Jahre alt war und jährlich bestätigt wurden.

In der KGNO wird der Wanderfahrerwettbewerb (für Erwachsene und Schüler/Jugend) vom Wanderwart organisiert. Er weist jeweils zum Saisonende (30.09. eines Jahres) die Mitglieder auf den Wanderfahrerwettbewerb hin und bittet um Abgabe der persönlichen Fahrtenbücher bzw. Aktivierung des elektronischen Fahrtenbuches (eFB) zur Teilnahme am Wanderfahrerwettbewerb und Beantragung der jeweils erreichten Abzeichen. Die Ausgabe der erworbenen Urkunden und Abzeichen erfolgt dann auf der jeweils folgenden Jahreshauptversammlung im Rahmen der Ehrung der Wanderfahrer.

Bei allen Fragen zur Organisation des Wanderfahrerwettbewerbes und zur Beantragung von Wanderfahrerabzeichen steht Euch der Wanderwart zur Verfügung.